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   LSG Thüringen, 30.10.2012 - L 6 R 732/09   

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https://dejure.org/2012,45419
LSG Thüringen, 30.10.2012 - L 6 R 732/09 (https://dejure.org/2012,45419)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 30.10.2012 - L 6 R 732/09 (https://dejure.org/2012,45419)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 30. Oktober 2012 - L 6 R 732/09 (https://dejure.org/2012,45419)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 09.10.2007 - B 5b/8 KN 2/07 R

    Rente wegen Berufsunfähigkeit - Verweisung - Zigarettenautomatenauffüller -

    Auszug aus LSG Thüringen, 30.10.2012 - L 6 R 732/09
    Darunter ist im Allgemeinen diejenige der Versicherungspflicht unterliegende Tätigkeit zu verstehen, die zuletzt auf Dauer, d.h. mit dem Ziel verrichtet wurde, sie bis zum Eintritt der gesundheitlichen Unfähigkeit oder bis zum Erreichen der Altersgrenze auszuüben; in der Regel ist das die letzte versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit, jedenfalls wenn sie die qualitativ höchste ist (vgl. BSG, Urteil vom 9. Oktober 2007 - Az ... B 5b/8 KN 2/07 R, nach juris Rn. 12).
  • BSG, 20.07.2005 - B 13 RJ 29/04 R

    Berufsunfähigkeitsrente - Rangierleiter - tarifliche Einstufung -

    Auszug aus LSG Thüringen, 30.10.2012 - L 6 R 732/09
    Im Vergleich zu seinem bisherigen Beruf darf der Versicherte grundsätzlich auf die nächst niedrigere Gruppe verwiesen werden (vgl. BSG, Urteil vom 20. Juli 2005, Az.: B 13 RJ 29/04 R, nach juris Rn. 22).
  • BSG, 29.03.1994 - 13 RJ 35/93

    Benennung von zumutbarer Verweisungstätigkeiten, Mehrstufenschema

    Auszug aus LSG Thüringen, 30.10.2012 - L 6 R 732/09
    Die Einordnung in eine bestimmte Stufe des Berufsschemas erfolgt nicht ausschließlich nach der Dauer der förmlichen Berufsausbildung, sondern auch nach der Qualität der verrichteten Arbeit, das heißt dem aus der Mehrzahl von Faktoren zu ermittelnden Wert der Arbeit für den Betrieb (vgl. BSG, Urteil vom 29. März 1994 - Az.: 13 RJ 35/93 in SozR 3-2200 § 1246 Nr. 45).
  • BSG, 03.11.1994 - 13 RJ 77/93

    Berufsschutz - Außerhalb - Geltungsbereich - Einschränkung

    Auszug aus LSG Thüringen, 30.10.2012 - L 6 R 732/09
    Die Arbeiterberufe werden durch das Mehrstufenschema des BSG in Gruppen untergliedert, die durch den Leitberuf des Facharbeiters mit Vorgesetztenfunktion bzw. des besonders hoch qualifizierten Facharbeiters, des Facharbeiters (anerkannter Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungszeit von mehr als zwei Jahren), des angelernten Arbeiters (sonstiger Ausbildungsberuf mit einer Regelausbildungszeit von drei Monaten bis zu zwei Jahren) und des ungelernten Arbeiters charakterisiert werden (vgl. BSG, Urteil vom 3. November 1994 - Az.: 13 RJ 77/93 in SozR 3-2200 § 1246 Nr. 49).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 08.05.2008 - L 3 R 478/06
    Auszug aus LSG Thüringen, 30.10.2012 - L 6 R 732/09
    Mangels Facharbeiterschutz kann der Kläger auf die ungelernte Tätigkeit als Pförtner an der Nebenpforte entsprechend dem Gutachten der Sachverständigen J. vom 22. September 2002 aus einem anderen Verfahren des Senats (Az.: L 6 RJ 663/01) sowie der Stellungnahme des Bundesverbandes der Wach- und Sicherheitsunternehmen aus einem Verfahren beim Landessozialgericht Sachsen-Anhalt (Az.: L 3 R 478/06), deren Ausführungen der Senat sich zu Eigen macht, verwiesen werden.
  • SG Altenburg, 13.12.2021 - S 17 R 196/21

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    Eine solche Arbeit war auch für Personen geeignet, die in der Gebrauchsfähigkeit der Hände eingeschränkt waren, so dass etwa auch eine funktionale Einarmigkeit grundsätzlich nicht entgegen stand (vgl. so auch z. B. Thüringer LSG, Urteil v. 30.10.2012 - L 6 R 732/09; Urteil v. 28.01.2014 - L 6 R 698/11, Rn. 23; LSG Sachsen- Anhalt, Urteil v. 08.05.2008 - L 3 R 478/06 Rn. 38; LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 26.03.2010 - L 4 R 3765/08; auch noch Thüringer LSG, Urteil v. 09.10.2019 - L 12 R 439/17).
  • LSG Saarland, 02.07.2015 - L 1 R 72/14

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - funktionale Einarmigkeit -

    Die bei dieser Verweisungstätigkeit anfallenden Verrichtungen wie die Durchführung von Ausweiskontrollen, Begrüßen und Anmelden von Besuchern und das Überwachen des Fahrzeug- und Warenverkehrs, können ohne Gebrauch der linken Hand verrichtet werden (vgl. hierzu auch Landessozialgericht - LSG - Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.06.2010 - L 4 R 1935/05; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 21.05.2014 - L 3 R 185/12; Thüringer LSG, Urteile vom 27.01.2015 - L 6 R 2008/11 und vom 30.10.2012 - L 6 R 732/09).
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